Wir haben unseren Bürgermeister Herrn Rotering und den Fachbereichsleiter Planen, Bauen, Umwelt Herrn Eisler kontaktiert und unsere Sorge zum Ausdruck gebracht, dass wir fürchten durch die eingetretenen Verzögerungen die 250.000,00 Euro Fördermittel des Landes nicht abrufen zu können. Insbesondere haben wir gefragt:
- Wie wird sichergestellt, dass der Förderbetrag von 250.000,– Euro abgerufen werden kann?
- Wie lange dürfen die Bauarbeiten maximal andauern, ohne die Förderung zu verlieren?
- Ist der Architekt über die konkreten Förderbedingungen im Bilde und beachtet diese in seiner Arbeit?
Zitat: “Zwischenzeitlich wurden die Tiefbauarbeiten und die Betonarbeiten ausgeschrieben. […] Verzögerungen haben sich durch das Thema Entwässerung in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, die Frage der ausreichenden Stromversorgung und durch eine notwendige „Neuausschreibung“ wegen fehlender Angebote bei der Ausschreibung der Bodenplatte (Betonarbeiten) ergeben.
Zu den förderrechtlichen Aspekten muss zwischen Bewilligungs- und Durchführungszeitraum unterschieden werden. Da wir den Durchführungszeitraum bis Ende 2022 nicht einhalten können, werden wir in den nächsten Tagen eine Verlängerung beantragen, deren Zusage uns bereits von der Bezirksregierung avisiert wurde. Der Zuschuss von 250.000 € muss davon losgelöst bis Ende Oktober 2022 abgerufen werden, da der Abruf innerhalb des Bewilligungszeitraumes erfolgen muss, eine Übertragung in Folgejahre ist theoretisch möglich, allerdings gibt es keine Garantie, dass die Mittel tatsächlich wieder zur Verfügung gestellt werden. Daher haben wir uns für einen Abruf in voller Höhe entschieden. Insofern ist der Zuschuss mit dem kompletten Mittelabruf gesichert. Allerdings müssen wir im Nachgang für die nicht mit tatsächlich entstandenen Ausgaben hinterlegten Förderbeträge ab dem dritten Monat nach der Auszahlung Zinsen zahlen. Unser Ziel muss es also sein, schnellstmöglich kostenintensive Gewerke an den Start zu bringen.“
Wir stehen darüber hinaus weiter eng im Kontakt mit Herrn Eisler und Rothering. Wir hoffen auf eine zeitnahe Betätigung zur Verlängerung des Durchführungszeitraums und halten euch natürlich weiter auf dem Laufenden. Dass im Förderprogramm Zinsen auf das abgerufene, aber noch nicht genutzte Fördergeld zu zahlen sind, spielt uns für eine schnellere Entwicklung in die Karten.
Viele Grüße
Der Vorstand des DGHs